Bisher profitierten nur Azubis einer dualen Berufsausbildung von dem Förderprogramm „AusbildungWeltweit“. Das hat sich geändert. Für wen die neue Richtlinie gilt.
Berlin (dpa/tmn) – In der Berufsausbildung Erfahrung im Ausland sammeln: Azubis können für Aufenthalte außerhalb Europas eine Förderung aus dem Programm „AusbildungWeltweit“ erhalten.
Künftig steht das Angebot noch mehr Menschen offen: Auch wer eine vollzeitschulische Ausbildung macht, kann gefördert werden, wie das Bundesbildungsministerium mitteilt. Das sind vor allem Auszubildende aus dem Sozial- und Gesundheitswesen.
Außerdem neu: Neben Kammern und Ausbildungsbetrieben können nun Berufsschulen eine Förderung für ihre Auszubildenden beantragen. Gleiches gilt für Betriebe der freien Berufe, wie etwa Anwaltskanzleien. Die Förderrichtlinie gilt den Angaben zufolge ab sofort. Neben Auszubildenden kommen die Mittel auch Ausbilderinnen und Ausbildern zugute.