Ein Gespräch mit Reinhard Spies
vom Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Bayreuth

Herr Spies, wenn man an BAföG denkt, denken die meisten Menschen sofort an Studierende. Doch Sie sagen, dass auch Schüler davon profitieren können. Können Sie das genauer erklären?

Reinhard Spies: Das ist richtig. Viele Menschen verbinden BAföG primär mit der Unterstützung von Studierenden an Hochschulen. Doch das BAföG-Gesetz gilt auch für Schüler. Insbesondere Schüler an berufsbildenden Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Förderung erhalten. Dies betrifft sogar Schüler an allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse. Ein großer Vorteil des Schüler-BAföGs ist, dass es als Zuschuss bewilligt wird, also nicht zurückgezahlt werden muss.

Das klingt nach einer guten Möglichkeit für Schüler. Gibt es besondere Regelungen für Schüler der Berufsoberschule?

Reinhard Spies: Ja, die gibt es. Für Schüler der 12. und 13. Klasse der Berufsoberschule (BOS) ist die Förderung sogar unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung gewährt wird, ohne dass das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Dies erleichtert vielen Schülern den Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung.

Was sollten Schüler und ihre Eltern tun, um herauszufinden, ob sie förderfähig sind und wo sie den Antrag stellen können?

Reinhard Spies: Ich empfehle, zunächst einmal bei einer der zuständigen Kommunalbehörden, also entweder bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt, anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Dort kann man sich erkundigen, ob die jeweilige Schule grundsätzlich förderfähig ist und welches Amt für den Antrag zuständig ist. So kann man sicherstellen, dass der Antrag auch an die richtige Stelle gelangt.

Neben dem klassischen BAföG gibt es auch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“. Können Sie uns erklären, wer davon profitieren kann?

Reinhard Spies: Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die eine Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien oder anderen Fortbildungsstätten, wie beispielsweise HWK oder IHK, anstreben. Es fördert unter anderem die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wobei ein Teil als Zuschuss und ein Teil als Darlehen gewährt wird. Bei Vollzeit-Lehrgängen kann auch der Lebensunterhalt durch einen monatlichen Förderbetrag unterstützt werden, der vollständig als Zuschuss ausgezahlt wird. Die zuständige Kommunalbehörde ist das Amt am Wohnort des Antragstellers.

Welche Schritte sollten Interessierte unternehmen, wenn sie eine solche Förderung in Betracht ziehen?

Reinhard Spies: Wenn sich jemand für eine Fortbildung entschieden hat, sollte er oder sie sich am besten direkt bei der Stadt oder dem Landratsamt über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf des Antragsverfahrens erkundigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren, um alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen und den Antrag rechtzeitig einreichen zu können.

Wie können Interessierte in Bayreuth Kontakt mit Ihrem Amt aufnehmen, wenn sie Fragen zur Ausbildungsförderung haben?

Reinhard Spies: Interessierte können sich gerne an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Bayreuth wenden. Unsere Adresse ist der Wilhelm-Pitz-Straße 1, 95448 Bayreuth. Wir sind auch per E-Mail unter Schulverwaltung@stadt.bayreuth.de erreichbar oder telefonisch unter der Nummer 0921 25-1098. Ich stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

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