Hitzefrei gibt's nicht: Arbeitgeber müssen für Abkühlung sorgen

Ist es zu heiß zum Arbeiten, gibt es in der Schule hitzefrei. In den Genuss kommen Arbeitnehmer nicht. Aber ab bestimmten Temperaturen muss der Arbeitgeber tätig werden.

Hitzefrei gibt·s nicht: Arbeitgeber müssen für Abkühlung sorgen
Ganz schön warm im Büro. Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber tätig werden und Abhilfe schaffen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Draußen brennt die Sonne, mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro aber nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar. Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Einfach nach Hause gehen ist aber auch dann nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden.

Hitzeschutzmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers können zum Beispiel Jalousien oder Ventilatoren sein. Gibt es Kleidervorschriften, können diese gelockert werden. Es kann aber auch die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne verlegt oder gekühlte Getränke bereitgestellt werden.

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