Für viele Arbeitnehmer ist es bequem, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren – wenn da nicht immer die Parkplatzsuche wäre. Muss der Arbeitgeber ihnen einen Parkplatz stellen?
Berlin (dpa/tmn) – Zwölfmal um den Block und dann wieder von vorne: Wer vor der Arbeit einen Parkplatz sucht, muss oft einige Extraminuten einplanen. Mancher Beschäftigte fragt sich deshalb: Müsste der Arbeitgeber nicht einen Parkplatz zur Verfügung stellen?
„Grundsätzlich nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es könne zwar Ausnahmen geben – zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen seinen Sitz „auf der grünen Wiese“ hat und durch keine anderen Verkehrsmittel angebunden ist. „In der Stadt zum Beispiel aber gibt es keinen Anspruch.“ Bei Parkplatzmangel müssen dann Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder umsteigen.
Mietet ein Arbeitgeber Parkplätze an, zum Beispiel in einem Parkhaus neben dem Betrieb, kann er die Kosten weitergeben: „Wenn der Arbeitgeber die Erstattung der Parkplatzkosten von dem Arbeitnehmer haben will, muss er das mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren.“
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).