Die Projektleiterin vergeigt die Präsentation, der Einkäufer übersieht einen Zahlendreher: So etwas kann Führungskräfte auf die Palme bringen. Aber müssen sich Arbeitnehmer dann anbrüllen lassen?
Gütersloh (dpa/tmn) – Es gibt Führungskräfte, die schnell die Geduld verlieren. Und sich dann im Ton vergreifen, laut oder ausfällig werden, wenn sie Kritik üben. Müssen sich Arbeitnehmer das gefallen lassen?
„Ich habe als Arbeitnehmer Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter also „natürlich nicht“.
„Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitsleistung nicht in Ordnung ist. Sie muss das aber in sachlicher Weise tun“, so Schipp. Mit der Aussage „Sie sind ein fauler Hund“ etwa gehen Vorgesetzte eindeutig zu weit.
Aber was können Arbeitnehmer tun? Schipp empfiehlt im ersten Schritt, die Führungskraft auf das unangemessen Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, ihre Kritik künftig sachlich vorzutragen. „Arbeitnehmer sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch mitbekommen hat“, so der Fachanwalt. Solche Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis erleichtern.
Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehmer den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt. „Das ist aber eine zweischneidige Angelegenheit“, so Schipp.
Der Arbeitgeber wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken – um ihre Autorität nicht zu untergraben. „Ein Arbeitnehmer muss also mit Schwierigkeiten rechnen, wenn er da etwas durchzusetzen will.“
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.